Ebenso müssen die Nummern
der Fässer, aus denen
gebrannt wird, und die genaue Menge mitgeteilt
werden.
Aus diesen Angaben berechnet das Zollamt die zu zahlende
Branntweinsteuer. Diese Steuer ist sortenabhängig. Für jede Sorte
gibt es pauschale Ausbeutesätze. Ist die tatsächliche Ausbeute höher
als der pauschale Ausbeutesatz, so bleibt dieser Überbrand steuerfrei.
Dass alles mit rechten Dingen zugeht und kein Liter unverzollt
gebrannt wird, wird von Zollbeamten überwacht.
Zum Brennen wird der Kessel mit Maische gefüllt. Oberhalb einer Temperatur von 78 Grad beginnt der
Alkohol aus der Maische zu verdampfen und wird über einen Vorverstärker und einen Kühler wieder abgekühlt.
Wir trennen den Vor- und Nachlauf vom verwertbaren Mittellauf. Dadurch wird störender Fuselgeschmack vermieden.
Der verwertbare Schnaps hat im Schnitt eine Alkoholstärke von ca. 80 %. Um ihn auf Trinkstärke von 42% herunter zu setzen, verwenden wir weiches Wasser. Danach muss der Schnaps nur noch filtriert und in Fässer bzw. Flaschen abgefüllt werden. Auf Zusatzstoffe wie Aromastoffe oder Zuckercouleur verzichten wir vollständig.