Ebenso
müssen die Nummern der Fässer, aus denen
gebrannt wird, und die genaue Menge mitgeteilt werden. Aus diesen
Angaben berechnet das Zollamt die zu zahlende
Branntweinsteuer. Diese Steuer ist sortenabhängig. Für jede Sorte gibt
es pauschale Ausbeutesätze. Ist die tatsächliche Ausbeute höher als
der pauschale Ausbeutesatz, so bleibt dieser Überbrand steuerfrei. Dass
alles mit rechten Dingen zugeht und kein Liter unverzollt gebrannt wird,
wird von Zollbeamten überwacht.
Zum
Brennen wird der Kessel mit Maische gefüllt. Oberhalb einer Temperatur
von 78 Grad beginnt der Alkohol aus der Maische zu verdampfen und wird
über einen Vorverstärker und einen Kühler wieder abgekühlt. Wir
trennen den Vor- und Nachlauf vom verwertbaren Mittellauf. Dadurch wird
störender Fuselgeschmack vermieden.
Der
verwertbare Schnaps hat im Schnitt eine Alkoholstärke von ca. 80 %.
Um ihn auf Trinkstärke von 42% herunter zu setzen, verwenden wir
weiches Wasser. Danach muss der Schnaps nur noch filtriert und in
Fässer bzw. Flaschen abgefüllt werden. Auf Zusatzstoffe wie
Aromastoffe oder Zuckercouleur verzichten wir vollständig.